Rechtsanwalt Jens Michow beim Vortrag
Die Referenten


Auf dieser Seite vorgestellt:
Rechtsanwalt Jens Michow
Rechtsanwalt Dr. Johannes Ulbricht

Der Experte in Rechtsfragen der Veranstaltungsbranche
Referent Jens Michow

Jens Michow ist Seniorpartner der von ihm gegründeten Hamburger Medienrechtskanzlei Michow & Partner Rechtsanwälte. Seine Schwerpunkte liegen in der Beratung von Veranstaltern, Agenturen und Künstlern in Vertrags- und Steuerangelegenheiten sowie dem Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht.

Seit 1985 ist Michow Präsident und Geschäftsführer des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft (bdv). Der Berufsfachverband vertritt die wirtschaftlichen Interessen von über 300 Unternehmen der deutschen Konzert- und Event-Branche. Darüber hinaus ist Michow Gründer der Künstleragentur Michow Concerts & Management GmbH sowie Inhaber der Sponsoring-Agentur Sponsor Solutions und des Antagon-Musikverlags.

Michow begann seine berufliche Karriere in den 70er Jahren zunächst als Konzertagent und Künstlermanager, später als Tourneeveranstalter und Inhaber eines der ersten deutschen Independent Labels (Antagon), bevor er sich 1992 als Rechtsanwalt in Hamburg niederließ. In seiner Eigenschaft als Präsident und Geschäftsführer des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft ist Michow Mitglied des Beirats der Künstlersozialkasse, Mitglied des Aufsichtsrats der Initiative Musik gGmbH, einer Fördereinrichtung der Bundesregierung für die Musikwirtschaft sowie Geschäftsführer des LEA – Live Entertainment Award Committee und in dieser Eigenschaft Produzent der jährlichen Verleihung des Deutschen Live Entertainment Preises PRG LEA.

Von 2000 bis 2002 wirkte Michow als Sachverständiger des Bundes an der Neuordnung des Ausbildungsberufs des Veranstaltungskaufmanns mit, der vom Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft initiiert wurde. Als Vizepräsident des Deutschen Musikrats trug er zwischen 2003 und August 2004 erheblich zur Schaffung grundlegend neuer rechtlicher Strukturen des größten Kulturverbands in Deutschland bei. Als Experte der Live Entertainment-Branche wird Michow regelmäßig von Ausschüssen des Bundestags zu Anhörungen geladen.

Seit 2009 hat Michow einen Lehrauftrag für den Bereich Recht an der Hochschule für Musik und Theater München im Masterstudiengang Kultur- und Musikmanagement. An diversen weiteren Hochschulen und in Seminaren referiert Michow seit Jahren zu Themen des Vertrags-, Steuer- und Abgabenrechts der Veranstaltungsbranche und tritt als Autor diverser Veröffentlichungen zu einschlägigen Rechtsfragen in Erscheinung.



Der Markenrechtsexperte
Referent Dr. Johannes Ulbricht

Aufgrund seiner mehrjährigen Berufserfahrung als Anwalt in der
Hamburger Medienrechtskanzlei Michow & Partner kennt
Dr. Johannes Ulbricht die praktischen Rechtsprobleme der
Branche und die gebotenen Lösungsmöglichkeiten.
Er berät laufend anwaltlich Veranstaltungsproduzenten, Künstler
und Künstlermanager, Gastspieldirektionen und Agenten und
andere Unternehmen der Veranstaltungsbranche bei der
Vertragsgestaltung und vertritt sie vor Gericht.
Schwerpunktmäßig geht es dabei um die Erwirkung oder die
Abwehr von Einstweiligen Verfügungen, während im
außergerichtlichen Bereich geprüft wird, ob etwa ein bestimmter
Markenname rechtlich angreifbar ist. Hier vertritt der Fachanwalt
für Urheber- und Medienrecht diverse Mandanten weltweit. Das
Seminar baut auf den hierbei gewonnenen praktischen
Erfahrungen auf.
Neben der Rechtswissenschaft ist Dr. Ulbricht Experte im
Kulturmanagement. Seine Doktorwürde erlangte er 2002 mit einer
interdisziplinärer Dissertation zum Thema „Ökonomische,
technische und rechtliche Rahmenbedingungen von Innovation
bei Kunst im digitalen Raum“.
Als Justiziar des Bundesverbands der
Veranstaltungswirtschaft (idkv) und des Deutschen eSport
Bundes befasst er sich tagtäglich mit den praktischen
Rechtsproblemen der Veranstaltungs- und Gamesbranche.


Rechtsanwalt Dr. Johannes Ulbricht
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